Honorar

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Für die Erstanamnese berechne ich, wegen ihres erhöhten Zeitaufwandes und ihrer Arbeitsintensität, je nach Zeitaufwand, zwischen 80€ und 120€. Hierin enthalten sind:

  • Aufklärung zu AGB und Datenschutz
  • Naturheilkundliches Krankenexamen (Anamnese)
  • Wechselwirkungsanalyse bei bestehender Medikation
  • orientierende körperliche Untersuchung
  • ggf. Ausarbeitung/Besprechung eines individuellen Therapieplans
  • ggf. Ausstellung einer Verordnung

Im Rahmen der Erstkonsultation wird sowohl der Therapieplan, als auch die zu erwartenden Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Folgeleistungen berechne ich nach einer Preisliste, die in meiner Praxis ausliegt und sich am unverbindlichen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker* (GebüH) orientiert.
Kleinmaterialien, wie vom Gesetzgeber definiert, sind selbstverständlich kostenfrei.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von mir auf Wunsch eine Rechnung ohne Angabe von Diagnosen und Abrechnungsziffern, um diese ggf. in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker in der Regel nicht. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Behandlung über eventuelle Ausnahmen bei Ihrer Krankenversicherung.
Zusatzversicherungen bieten gesetzlich versicherten Patienten die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker, je nach Vertrag, ganz oder teilweise erstatten zu lassen.

Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung mit Diagnosen und Abrechnungsziffern zur Vorlage bei Ihrer Versicherung und bekommen die Behandlungskosten, je nach Vertrag, ganz oder teilweise von der Versicherung erstattet. Beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung bestimmte Abrechnungsziffern unter Umständen grundsätzlich nicht erstattet.
Beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch haben. Bitte informieren Sie sich in allen Fällen vor Aufnahme der Behandlung, welche Leisungen in welcher Höhe erstattungsfähig sind.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Patient das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchführt.

Weitere Informationen finden Sie in den AGB (§§7-9).


* Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wurde 1985 von den Heilpraktikerverbänden herausgegeben. Es soll Anhaltswerte zur Abrechnung mit den Patienten geben. Dieses Verzeichnis wurde seitdem nicht mehr aktualisiert, so dass eine Abrechnung ausschließlich nach diesem Verzeichnisnicht mehr wirtschaftlich ist. Deshalb kann es vorkommen, dass die Höchstsätze der GebüH überschritten werden. In welchem Umfang die Krankenkassen die Rechnungsbeträge übernehmen, liegt im Ermessen des Versicheres.